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Motorroller Versicherung

Redaktion moped-versicherung.com am 26. Juli 2010 – 07:56

Wer sich einen Motorroller zulegen möchte, der sollte in jedem Falle genau überlegen, für welche Art von Motorroller man sich entscheidet. Diese Entscheidung sollte man auf der einen Seite schon davon abhängig machen, für welche Zwecke man dieses Fahrzeug nutzen möchte. Auf der anderen Seite steht aber auch immer der finanzielle Standpunkt. Da können gerade im Bereich der Unterhaltskosten erhebliche Unterschiede entstehen. In der günstigsten Form nutzt man einen Motorroller, der von seiner Bauart her mit einem Moped gleichgestellt ist. Hier fallen als fixe Kosten für den Unterhalt des Rollers nur die Versicherungskosten an, die in dieser Klasse durchschnittlich bei ca. 50,– bis 60,– € liegen. Weitere Kosten fallen bei einem „Moped-Roller“ nicht an.

Die nächste Kategorie für einen Motorroller wäre der Leichtkraftroller. Bei diesem kommen zusätzlich zu den Versicherungskosten noch die Kosten für die amtliche Hauptuntersuchung hinzu, die man alle zwei Jahre beim TÜV oder bei der DEKRA durchführen lassen muss. Jedoch ist bei den Versicherungskosten in dieser Kategorie noch einiges zu beachten. Hier wird eine Versicherung abgeschlossen, die ähnlich strukturiert ist, wie die Versicherung bei einem Pkw. Man kann dementsprechend einen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen, den man zu einem späteren Zeitpunkt auch für eine Kfz-Haftpflichtversicherung überschreiben kann. Allerdings unterscheidet man bei den Leichtkraftrollern in zwei Varianten, die auch in der Berechnung für den Versicherungsbeitrag erhebliche Unterschiede aufweisen. Es gibt bei den Leichtkraftrollern die gedrosselte (Geschwindigkeit wird auf 80 km/h begrenzt) und die offene Version. Die gedrosselte Version wird in der Regel von Jugendlichen genutzt, die no ch keine 18 Jahre alt sind. Da man diese Personen aufgrund der fehlenden Erfahrung als ein hohes Risiko ansieht, fallen auch die Beiträge entsprechend hoch aus. Sobald die Drosselung (möglich mit 18 Jahren) aufgehoben wird, werden einem von der Versicherung wieder erheblich günstigere Beiträge zur Verfügung gestellt.

Man kann die Vorgehensweise der Versicherungen in der Rubrik Leichtkraftroller vielleicht verstehen, wenn es sich bei dem Fahrer um einen 16-jährigen Fahranfänger handelt, der einen Einstieg in den motorisierten Straßenverkehr unternimmt. Allerdings bekommt dieses Verfahren einen faden Beigeschmack, wenn jemand ebenfalls Fahranfänger ist, der aber aufgrund seines Alters keine Drosselung vornehmen muss und dadurch wiederum einen günstigeren Beitrag in der Versicherung erhält. Wer also einen Motorroller fahren und versichern möchte, der sollte auch diese Punkte in seine Überlegungen mit einbeziehen.

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