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Das Versicherungskennzeichen für das Moped/Mofa

Redaktion moped-versicherung.com am 24. Juli 2010 – 16:00

Nachdem seit der letzten großen Wirtschaftskrise das Geld bei niemandem mehr so locker sitzt, macht man sich auch im privaten Bereich immer mehr Gedanken darüber, wie man Geld einsparen kann. Eine große Einsparmöglichkeit erhält man, wenn man sich über sein Fortbewegungsmittel Gedanken macht. Bei vielen geht der Trend hin zu einem Zweitfahrzeug. Das hört sich im ersten Moment nicht nach Sparen an, allerdings auf den zweiten Blick erkennt man schnell das wahre Einsparpotenzial. Als Zweitfahrzeug wird meist ein Mofa oder Moped angeschafft, dass in der Regel für die kurzen schnellen Wege in die Stadt benutzt wird. Der große Vorteil solcher Fahrzeuge ist der Umstand, dass die Unterhaltskosten äußerst gering sind.

Die Kosten für die Versicherung von Mofas / Mopeds sind im Gegensatz zu Autos überschaubar

Die Kosten für die Versicherung von Mofas / Mopeds sind im Gegensatz zu Autos überschaubar

Als echte Fixkosten fallen bei einem solchen Fahrzeug lediglich die Versicherungskosten an. Diese betragen im Durchschnitt rund 50 – 60,– € für das ganze Jahr. Gegenüber einer normalen Kfz-Haftpflichtversicherung ist dieser Beitragssatz nicht an irgendwelche Schadenfreiheitsrabatte gebunden, sondern in jedem Jahr fast immer gleich gehalten. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist. Das Versicherungskennzeichen für Mofa oder Moped hat seine Gültigkeit immer vom 01. März eines Jahres bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Man erhält diese Kennzeichen auch nicht an der Zulassungsstelle – so wie das beispielsweise bei einem Pkw der Fall ist – sondern direkt bei seinem Versicherer. Dabei lohnt es sich durchaus, einmal einen entsprechenden Vergleich der einzelnen Angebote vorzunehmen.

Das Versicherungskennzeichen, das man vom Versicherer für sein Fahrzeug erhält, ist jedoch nicht nur für ein Mofa oder für ein Moped geeignet. Es gibt auch andere Fahrzeuge, die mit einem solchen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden können. In dieser Hinsicht werden Roller immer beliebter, da sie gegenüber einem Moped meist noch einen etwas besseren Schutz bei nassem Wetter bieten. Aber ein Versicherungskennzeichen kann man durchaus auch an einem Pkw anbringen, wenn es sich dabei um ein sogenanntes Leichtfahrzeug handelt. Diese Fahrzeuge, die an bestimmte Gewichts- und Geschwindigkeitskriterien (nicht schwerer als 350 kg und nicht schneller als 45 km/h) gebunden sind, unterliegen nicht der herkömmlichen Zulassungspflicht. Für diese Leichtfahrzeuge ist keine Kfz-Steuer fällig und somit muss nur der Versicherungspflicht genüge getan werden. Da man die entsprechenden Versicherungen zum Versicherungskennzeichen mittlerweile auch mit Teilkaskoversicherungen erhal ten kann, würde sich eine solche für ein Leichtfahrzeug sicherlich empfehlen.

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